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Rechtsanwalt - eher Kaufmann oder eher Beamter

"Man muss ich darüber im Klaren sein, dass der Beruf des selbstständigen Anwalts in rein wirtschaftlicher Sicht dem eines Kaufmanns wesentlich näher ist, als dem eines Beamten. Der Anwalt ist Kaufmann. Und er muss auch so denken und handeln. In den Grenzen des berufsrechtich Zulässigen und ethisch-moralisch Vertretbaren natürlich. Es liegt an jedem Einzelnen, sich hinzusetzen und nachzudenken, zu welcher der beiden o.g. Gruppen er gehören möchte und was er dafür tun muss. Den Kopf in den Sand stecken und auf ein Wunder warten, wird jedenfalls nicht helfen. " Johannes N. Viehbacher Liechtenstein | Deutschland | Österreich ....der Mann hat ja soo Recht ! Dazu paßt dieser Artikel bei Wikipedia.

Vulkanasche

Über die Rechte der Fluggäste informiert der Haufe-Verlag hier .

Pfändungsfreies Konto

Ab 01. Juli 2010 kommt es nun endlich - das unüfändbare Konto. Nach dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird ein sogenanntes P-Konto geschaffen, dass eben nicht geüfändet werden kann. Damit wird automatisch ein Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages gemäß § 850c ZPO eingebaut, der derzeit bei 985,15 EUR liegt.

EU-Kommission: Passagierrechte gelten auch bei Flugausfällen nach Vulkanausbruch

Auch bei Flugausfällen nach einem Vulkanausbruch gelten die europäischen Fluggastrechte. Dies bestätigt der EU-Verkehrskommissar, Siim Kallas, am 16.04.2010. Er hält die Erinnerung an die europäischen Fluggastrechte trotz der durch den Vulkanausbruch auf Island bedingten Ausnahmesituation für wichtig. Keine zusätzlichen finanziellen Entschädigungen Obwohl eine besondere Sachlage vorliege, habe jeder Passagier die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssten die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gebe es aber: In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekämen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigungen wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären, so die Kommission. beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 16. April 2010.

Kein Recht auf Zigarettenpause

zu OVG Münster, Urteil vom 07.04.2010 Kippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten die Münsteraner Richter am 07.04.2010 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08). Dieses hatte im Februar 2008 die Klage eines einzelnen Mitarbeiters der Stadt gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. Eine Frage der Gleichbehandlung Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht betont, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung. Es werde ja auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt. Dazu genüge es eben nicht, «dass sich der Beamte irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befindet», ha...

Ohne korrekte Belehrung keine Kürzung von Hartz IV-Leistungen

06.04.2010 | Sonstige Rechtsgebiete Konkret, verständlich, richtig und vollständig muss die Belehrung über die Folgen sein, die Hartz IV-Empfängern drohen, wenn sie ihre Pflichten verletzen, nur dann ist eine Leistungskürzung zulässig. Gesetzliche Regelung: Belehrung für Fall der Pflichtverletzung Das Gesetz sieht vor, dass Hartz IV-Leistungen gekürzt werden können, wenn der Empfänger der Leistungen bestimmte Verpflichtungen nicht erfüllt. Das sind beispielsweise Verstöße gegen die Pflicht, eine zumutbare Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme aufzunehmen oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen. Das Gesetz bestimmt auch, dass die Leistungen nur dann gekürzt werden dürfen, wenn der Hilfebedürftige zuvor über die Rechtsfolgen belehrt wurde (§ 31 SGB II). Vorgabe des BSG: konkreter Einzelfall muss in der Belehrung berücksichtigt werden An der richtigen Belehrung ist die Kürzung in dem Fall, den das Bundessozialgericht kürzlich zu entscheiden hatten, ge...