EU-Kommission: Passagierrechte gelten auch bei Flugausfällen nach Vulkanausbruch
Auch bei Flugausfällen nach einem Vulkanausbruch gelten die europäischen Fluggastrechte. Dies bestätigt der EU-Verkehrskommissar, Siim Kallas, am 16.04.2010. Er hält die Erinnerung an die europäischen Fluggastrechte trotz der durch den Vulkanausbruch auf Island bedingten Ausnahmesituation für wichtig.
Keine zusätzlichen finanziellen Entschädigungen
Obwohl eine besondere Sachlage vorliege, habe jeder Passagier die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssten die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gebe es aber: In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekämen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigungen wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären, so die Kommission.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 16. April 2010.
Keine zusätzlichen finanziellen Entschädigungen
Obwohl eine besondere Sachlage vorliege, habe jeder Passagier die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssten die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gebe es aber: In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekämen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigungen wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären, so die Kommission.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 16. April 2010.
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