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Honorar zahle ich nicht und Strafanzeige geht nicht..... - Durchsetzung einer Honorarforderung

Ein Mandant, der offensichtlich meine Arbeitsleistung erschleichen wollte (hinterher ist man immer klüger) schreibt mir auf meine Ankündigung, auch strafrechtlich vorgehen zu wollen, dass ich das gar nicht darf. Ich habe eine Verschwiegenheitspflicht gem. § 2 BORA (das ist das anwaltliche Berufsrecht) und die gilt - seiner Meinung nach auch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Nun ja - völlig abwegig war der Hinweis nicht - aber nur für den ersten Moment..... denn es gibt Ausnamhmen: Zur Durchsetzung eigener Honoraransprüche ist der Rechtsanwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht gemäß § 2 Abs. 3 BORA befreit, soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Er kann damit seiner Darlegungs- und Beweislast nachkommen. Der Rechtsanwalt ist befugt, in einem eigenen Prozess das vorzutragen, was grundsätzlich der Verschwiegenheit unterliegt. Der Mandant, der den Anwalt in den Honorarprozess hineintreibt, veranlasst den Interessenkonflikt des Anwalts zwischen ihm zustehende...

Privatinsolvenz: Schichtzulagen sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar (§ 850 a Nr. 3 ZPO) und können nicht abgetreten werden (§ 400 BGB), so das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg. Der Sachverhalt Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine pfändbaren Bezüge an eine Treuhänderin ab. Mit seiner Klage hat der Kläger die Auszahlung von tariflichen Wechselschichtzulagen sowie Zuschlägen für Dienste zu ungünstigen Zeiten mit der Begründung begehrt, die Zuschläge seien unpfändbar. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (3 Sa 1335/14) Das LandesArbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil Az. 3 Sa 1335/14) hat der Klage - wie bereits das Arbeitsgericht - entsprochen. Nach § 850 a Nr. 3 Zivilprozessordnung - ZPO sind u. a. "Schmutz- und Erschwerniszulagen" unpfändbar, wobei zwischen verschiedenen Erschwernissen der A...

Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

Ganz klar: NEIN. Ich betrachte diese Frage hier rein rechtlich. Viele Eltern denken leider noch immer so - eine "Ordnungsschelle" ist zu erzieherischen Zwecken zulässig. Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen. Dies gilt auch dann, wenn dies aus (angeblichen) erzieherischen oder religiösen Gründen geschieht. Die gesetzliche Regel findet sich in § 1631 Abs. 2 BGB. Danach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Weiter heißt es dort, dass körperliche Strafen unzulässig sind. Unerheblich ist dabei, ob die Schläge entwürdigend sind oder so empfunden werden. Wer sein Kind schlägt, der muss mit strafrechtlichen Ächtung wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) rechnen. Familienrechtlich gilt außerdem: Kommt es zu einer Gefährdung des Kindeswohls, so kann das zuständige Familiengericht Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen (vgl. § 1666 BGB). Dazu gehört auch die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer ...

Zitat des Tages

"Nichts ist so unglaubwürdig wie die Wirklichkeit." Fjodor Dostojewsk

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Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen

Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt: € 399 pro Monat für erwachsener Single € 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften € 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben € 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre € 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren € 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren Rechtsanwalt Frank Theumer | Kanzlei Theumer & Theumer - Zu Recht !! Ludwigsfelde, den 06. Jan 2015