Direkt zum Hauptbereich

Honorar zahle ich nicht und Strafanzeige geht nicht..... - Durchsetzung einer Honorarforderung

Ein Mandant, der offensichtlich meine Arbeitsleistung erschleichen wollte (hinterher ist man immer klüger) schreibt mir auf meine Ankündigung, auch strafrechtlich vorgehen zu wollen, dass ich das gar nicht darf. Ich habe eine Verschwiegenheitspflicht gem. § 2 BORA (das ist das anwaltliche Berufsrecht) und die gilt - seiner Meinung nach auch gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Nun ja - völlig abwegig war der Hinweis nicht - aber nur für den ersten Moment..... denn es gibt Ausnamhmen:

Zur Durchsetzung eigener Honoraransprüche ist der Rechtsanwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht gemäß § 2 Abs. 3 BORA befreit, soweit dies für die Durchsetzung der Ansprüche erforderlich ist. Er kann damit seiner Darlegungs- und Beweislast nachkommen. Der Rechtsanwalt ist befugt, in einem eigenen Prozess das vorzutragen, was grundsätzlich der Verschwiegenheit unterliegt. Der Mandant, der den Anwalt in den Honorarprozess hineintreibt, veranlasst den Interessenkonflikt des Anwalts zwischen ihm zustehender Durchsetzung seiner Honoraransprüche und seiner Verschwiegenheitspflicht (Hartung/Holl, Berufsrecht, § 2 Rn. 43; Henssler/Prütting, BRAO, § 43a Rn. 102). Die Berufsordnung sieht allerdings vor, dass die Offenbarung nur zulässig ist, soweit es die „Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis ... erfordert“. Das Erfordernis ist weit auszulegen: Der Rechtsanwalt darf zur Durchsetzung seiner Honoraransprüche auf jeden Fall den ihm sinnvollsten Weg (Klage/Kostenfestsetzung/ vorläufige Sicherung durch Arrest oder einstweilige Verfügung) ohne Einschränkungen wählen. Er steht nicht schlechter als andere Gläubiger, selbst wenn er aufgrund seiner Mandatsbeziehung „mehr“ weiß (ausdrücklich gegen KG Urt. v. 07.10.1993 – 16 U 4836/93, OLGZ 1994, 360: Danach war zur Begründung eines Arrestes auf ein Gespräch zwischen Anwalt und Mandant Bezug genommen worden, wonach wesentliche Vermögenswerte auf Dritte übertragen werden sollten, um sie der Zwangsvollstreckung zu entziehen; wie hier: Hartung in Hartung/Römermann, BerufsO, 4. Aufl. § 2 BORA Rn. 43). Der Rechtsanwalt muss auch nicht auf geringe Honoraransprüche verzichten, wenn gegebenenfalls Geheimnisse von hochrangiger Bedeutung zur Begründung des Anspruches dargelegt werden müssen (aA Henssler/Prütting, aaO, § 43a Rn. 102). Empfehlenswert wäre allenfalls, dass der Anwalt seinen Mandanten vor gerichtlicher Geltendmachung auf diese Situation hinweist (ohne in die Gefahr der Nötigung zu geraten)."


Also - Strafanzeige folgt nun der (ohnehin schon erhobenen) Klage.



Rechtsanwalt Frank Theumer | 05. März 2015 | Anwaltskanzlei in Ludwigsfelde und Großbeeren Zu Recht !!







Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Allgemeiner Hinweis zur Unterstützung durch KI

Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...

(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

  Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.   Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...