Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung sind ab 1.1.2015 gestiegen

Ab dem 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung um 2,12 % gestiegen und zwar wie folgt:

€ 399 pro Monat für erwachsener Single
€ 360 pro Monat für Paare/ Bedarfsgemeinschaften
€ 320 pro Monat für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben
€ 234 pro Monat für Kinder bis 6 Jahre
€ 267 pro Monat für Kinder von 6 bis 14 Jahren
€ 302 pro Monat für Kinder von 14 bis 18 Jahren




Rechtsanwalt Frank Theumer | Kanzlei Theumer & Theumer - Zu Recht !!
Ludwigsfelde, den 06. Jan 2015



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