Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

Ganz klar: NEIN.

Ich betrachte diese Frage hier rein rechtlich.

Viele Eltern denken leider noch immer so - eine "Ordnungsschelle" ist zu erzieherischen Zwecken zulässig.

Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen. Dies gilt auch dann, wenn dies aus (angeblichen) erzieherischen oder religiösen Gründen geschieht. Die gesetzliche Regel findet sich in § 1631 Abs. 2 BGB. Danach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Weiter heißt es dort, dass körperliche Strafen unzulässig sind. Unerheblich ist dabei, ob die Schläge entwürdigend sind oder so empfunden werden.

Wer sein Kind schlägt, der muss mit strafrechtlichen Ächtung wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) rechnen. Familienrechtlich gilt außerdem: Kommt es zu einer Gefährdung des Kindeswohls, so kann das zuständige Familiengericht Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen (vgl. § 1666 BGB). Dazu gehört auch die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.



Rechtsanwalt Frank Theumer | Theumer & Theumer - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft in Ludwigsfelde und Großbeeren | Zu Recht !! | Ja - Familienrecht machen wir auch - und zwar schon seit 1996

Ludwigsfelde, den 10. Feb 2015



Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Urlaubsbedingte Abwesenheit und eingeschränkte Erreichbarkeit über Ostern