Arbeitgeber sollten darauf achten, ihren Arbeitnehmern keine falschen Auskünfte zu erteilen. Erleidet ein Arbeitnehmer aufgrund einer Falschauskunft einen Schaden, haftet der Arbeitgeber. BAG, Urt. v. 04.05.2010 — 9 AZR 184/09 Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.01.2009 — 10 Sa 2021/08 Unter "Arbeitgeberhaftung" versteht man gemeinhin die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem von ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberhaftung kann sich aus jeder Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ergeben, egal ob es sich um Haupt- oder Nebenpflichten handelt (§ 280 Abs. 1 bzw. § 241 Abs. 2 BGB). Schließlich besteht das Arbeitsverhältnis nicht nur darin, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeit erfüllt, für die ihn der Arbeitgeber dann bezahlt. Daneben hat der Arbeitnehmer auch nicht ausdrücklich genannte Treuepflichten zu beachten (z.B. die Wahrung von Betriebsgeheimnissen) und der Arbeitgeber hat im Gegenzug seiner Fürsorgepflicht nachzukom...