Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie bis spätestens zum 31. Mai dieses Jahres alle Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2009 bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, sollten Sie jetzt einen Aufschub bis zum 30. September beantragen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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