Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie bis spätestens zum 31. Mai dieses Jahres alle Unterlagen für die Einkommensteuererklärung 2009 bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, sollten Sie jetzt einen Aufschub bis zum 30. September beantragen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Anwalt.
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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