Widerruf - Aufhebungsvertrag

Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages (zur Auflösung eines Arbeitsvertrages) sehr wohl in der Regel eine Sperrfrist für den Bezug vom Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann, es sei denn, es werden ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

Lassen Sie sich - VOR der Unterzeichnung - beraten. Eine Unterschrift unter Zeitdruck, spricht (fast) immer und deutlich gegen die Seriosität eines Angebotes.

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