worauf muss man achten ????? ob nur verloren oder geklaut - wer die EC-Karte oder die Kreditkarte verliert stellt sich sofort die Frage: Wer haftet für den Schaden? Karte weg – was nun? Sobald man merkt, dass die EC-Karte oder Kreditkarte gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, hat der Inhaber der Karte die Pflicht, dies sofort zu melden und die Karte sperren zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht des Karteninhabers kann dazu führen, dass er teilweise oder vollständig für die Schäden haften muss, die durch den Verlust der Karte entstanden sind. Wer also am ersten Urlaubstag seine Kreditkarte verliert, darf mit der Verlustanzeige nicht warten, bis er wieder zu Hause ist, sondern muss umgehend den Verlust melden. Tipp: Die Polizei empfiehlt dazu die bundesweit einheitliche Sperr-Notrufnummer 116116. Diese Notzentrale ist – innerhalb Deutschlands sogar gebührenfrei – 24 Stunden am Tag erreichbar und behilflich bei der Sperrung von allen gängigen EC- und Kreditkarten. Aus dem Ausla...