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OLG Brandenburg: Kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt bei unwahren oder unvollständigen Angaben über mögliche Einkünfte

zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2009 - 9 UF 85/08 Ein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt besteht nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte unwahre oder unvollständige Angaben über das von ihm tatsächlich erzielbare Einkommen macht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 10.07.2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden. In diesem Fall sei es dem Unterhaltsverpflichteten nicht zumutbar, Unterhalt zu zahlen, so das OLG in seiner Begründung. Sachverhalt Der Berufungskläger zahlte seiner nach 24-jähriger Ehe von ihm geschiedenen Frau aufgrund eines im Jahr 1990 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs 19 Jahre lang etwas mehr als 1.000 DM Unterhalt im Monat. Der Unterhaltsbetrag wurde durch die Gerichte mehrfach angepasst. Bei den Anpassungen gingen die Gerichte davon aus, dass die Frau voll erwerbsfähig sei und selbst Geld verdienen könnte, tatsächlich aber nicht erwerbstätig war. Deshalb zogen sie geschätzte Erwerbseinkünfte von ihrem Unterhaltsanspruch ab. Es verblieb ein so ge...

Anstieg der Ehescheidungen Statistisches Bundesamt

Pressemitteilung Nr. 251 vom 08.07.2009 (Scheidung / Trennung) Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2008 um 3 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Laut der im Juli veröffentlichten Statistik wurden 2008 in Deutschland etwa 191.900 Ehen geschieden. Im Jahr 2007 wurden rund 187.100 Ehescheidungen verzeichnet. Das bedeutet, dass von 1.000 bestehenden Ehen 11 geschieden wurden. Im Jahr 1993 waren es dagegen nur 8 von 1.000 Ehescheidungen.

Keine Wahrung der Schriftform durch Übermittlung einer E-Mail

BGH vom 4.12.2008, IX ZB 41/08 Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmen- de Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform. (Aus den Gründen: ...Die am 16.01.2008 um 23.55 Uhr beim Berufungsgericht eingegange- ne E-Mail stellte keinen "Schriftsatz" dar, der in § 520 III S.1 ZPO für die Berufungsbegründung zwingend vorgeschrieben ist. Eine E- Mail fällt nicht unter § 130 ZPO, sondern unter § 130 a ZPO. Die E- Mail ist ein elektronisches Dokument, das aus der in einer elektro- nischen Datei enthaltenen Datenfolge besteht. Dass ein elektroni- sches Dokument die in § 130 ZPO vorausgesetzte Schriftform für vor- bereitende und bestimmende Schriftsätze nicht wahrt, folgt bereits aus der Systematik des Gesetzes. Die Vorschrift des § 130 a ZPO wäre nicht erforderlich, wenn das elektronische Dokument bereits von § 130 ZPO erfasst würde. Der Kläger hätte jedoch den Faxanschluss der allgemeinen Poststelle des Berufungsgerichts anwählen können, dessen Nummer ihm bekan...

Keine Annahme eines Anerkenntnisses bei vorbehaltloser Rechnungsbe- gleichung - Anwendbarkeit der Beweislastumkehr des § 476 BGB

BGH vom 11.11.2008, VIII ZR 265/07 1.Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tat- sächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung. 2.Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr findet bei allen Ansprüchen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer Anwendung, bei de- nen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewähr- leistungsrechten des Verbrauchers darauf ankommt, ob die verkaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das gilt auch dann, wenn das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang Vorfrage für andere Ansprüche ist. (Aus den Gründen: ...Der Umstand, dass eine Rechnung vorbehaltlos beglichen wird, enthält über seinen Charakter als Er- füllungshandlung hinaus keine Aussage des Schuldners, zugleich den Bestand der erfüllten Forderungen insgesamt oder in einzelnen Be- ziehungen ausser Streit stellen zu wollen. Das gilt auch für die tatsächlichen Grundlagen...

BGH: Banken mit lediglich gesetzlicher Einlagensicherung dürfen auf Sicherheit bedachten Kunden nicht sich selbst empfehlen

zu BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 152/08; XI ZR 153/08 Besteht bei einer Bank nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, darf sie einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, im Rahmen eines Beratungsvertrages keine Einlage bei sich selbst empfehlen. Anderenfalls kann sie sich wegen einer schuldhaften Verletzung des Beratungsvertrages schadensersatzpflichtig machen. Dies hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige Neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit zwei Urteilen vom 14.07.2009 (Az.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) entschieden. Die beiden Klägerinnen unterhielten bei der BFI Bank AG Spareinlagen (Sparbriefe und Festgeld) in Höhe von jeweils weit mehr als 20.000 Euro. Die BFI Bank AG war nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen, sondern unterlag nur dem Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz. Im Juli...

Tagesspiegel: Neues Scheidungsrecht zu Betriebsrentenkonten überfordert Firmen

Ab dem 01.09.2009 müssen Unternehmen, die Beschäftigten Betriebsrenten anbieten, auch für geschiedene Ehepartner Betriebsrentenkonten einrichten. Das sieht das neue Scheidungsrecht vor. Viele Firmen seien damit aber gegenwärtig organisatorisch überfordert, berichtet der Tagesspiegel am 13.07.2009 in seiner Online-Ausgabe. Fehlende Software und Angst vor Haftung So gebe es in vielen Firmen noch keine entsprechende Software zur Berechnung der Betriebsrentenkonten, zitiert der Tagesspiegel den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Klaus Stiefermann. Oft sei es aufgrund von Bewertungsspielräumen auch nicht einfach, die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Die Unternehmen befürchteten daher, für falsche Auskünfte bezüglich der Höhe des Ausgleichs haftbar gemacht zu werden. Dem Bericht zufolge wollen die Unternehmen aus all diesen Gründen eine spezielle Ausgleichskasse gründen, die die Rentenkonten der Ex-Partner betreuen soll. beck-aktuell-Redaktion, Verlag...