Keine Bankgebühren für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern. Die Bank darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und eine Bank verurteilt, die Verwendung einer entsprechenden Gebührenklausel zu unterlassen.
Details können Sie bei Haufe hier nachlesen, oder Sie fragen jemanden der sich damit auskennt.
Fth | 21. Dez 2022 | Zu Recht !!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen