Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

 

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung, Klagefristen, Abfindung und den Kosten vor dem Arbeitsgericht


Einleitung: Warum das richtige Verhalten nach einer Kündigung entscheidend ist

Der Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. In dieser Situation ist es besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten. Wer sich jetzt informiert und besonnen handelt, kann seine Rechte wahren und die eigenen Chancen wahren – sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.

Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung

Nach dem Zugang der Kündigung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Kündigung sorgfältig prüfen. Notieren Sie sich das Datum des Erhalts, da dieses für alle weiteren Fristen entscheidend ist. Am besten Sie heben die Briefumschläge auf, um den Zugang verifizieren zu können. Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Bewahren Sie die Kündigungsschreiben und relevante Unterlagen gut auf.

Frist zur Klageerhebung: Die Drei-Wochen-Frist

Ein besonders wichtiger Punkt ist die sogenannte Drei-Wochen-Frist. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung oder möchten Sie sich dagegen wehren, müssen Sie spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung in der Regel nicht mehr möglich – die Kündigung gilt dann als wirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre.

Abfindung: Keine direkte Einklagbarkeit, aber Chancen durch die Klage

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung auf eine Abfindung. Wichtig zu wissen: Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in seltenen Ausnahmen. Eine Abfindung kann nicht direkt eingeklagt werden. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ein Vergleich geschlossen wird, der entweder die Zahlung einer Abfindung oder sogar eine Wiedereinstellung vorsieht. Die Klage erhöht also die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers erheblich.

Kosten im Arbeitsgerichtsprozess: Wer trägt was?

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt die eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Lediglich die Gerichtskosten werden im Falle einer Einigung oder eines Sieges vom Arbeitgeber übernommen. Wer keinen Anwalt beauftragt, zahlt natürlich auch keine Anwaltsgebühren, jedoch empfiehlt sich eine rechtliche Vertretung meist, um die eigenen Chancen zu wahren und Fehler zu vermeiden.

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für den Anwalt übernehmen und gibt zusätzliche Sicherheit, wenn ein Rechtsstreit unausweichlich ist. Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang rechtzeitig und klären Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Fall abgedeckt ist. Für Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Bei Bewilligung werden die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten (ganz oder teilweise) übernommen.

Fachkundige Beratung suchen

Gerade im Arbeitsrecht empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. So vermeiden Sie Fehler, die Ihre Rechte gefährden könnten, und stellen sicher, dass Sie alle Fristen und Möglichkeiten ausschöpfen.

Abschließender Hinweis: Nicht auf KI-Ratschläge verlassen

Abschließend sei darauf hingewiesen: So hilfreich ChatGPT und vergleichbare KI-Tools bei der Informationssuche auch sein können – sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine erfahrene, fachkundige Person. Jeder Fall ist einzigartig, und nur ein Fachmann kann Ihre persönliche Situation wirklich richtig einschätzen und Sie sinnvoll und fehlerfrei vertreten.

Bleiben Sie ruhig, informieren Sie sich rechtzeitig und holen Sie sich den passenden Rat – so sind Sie auch nach einer Kündigung auf der sicheren Seite.

 

fth | 09. Nov 2025 | Zu Recht !!

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