Wer sich während eines bewilligten Urlaubs in Quarantäne begeben muss, kann vom Arbeitgeber verlangen, dass diese Tage als Urlaub nachgewährt werden müssen.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat den Anspruch zur Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne (Im Falle einer Quarantäneanordnung) während eines bewilligten Urlaubs bestätigt. LAG Hamm, Urt. v. 27.2.2022 – 5 Sa 1030/21
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Fth, 14. April 2022
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