Erkrankung im Urlaub

Urlaub und Krankheit ist grundsätzlich keine gute Kombination. Aber auch rechtlich gibt es – wie bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – einiges zu beachten, wenn Arbeitnehmer im lang ersehnten Urlaub arbeitsunfähig erkranken oder trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren wollen.

Arbeitnehmer, die während des Urlaubs erkranken, können den Urlaub „nachholen“. Das gilt sogar nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres (Urteil des EuGH vom 10.09.2009 - Az. C277/08). Voraussetzung ist aber, dass eine Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs vorliegt, die der Arbeitnehmer durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (im Original) nachweisen muss. Dies kann aber durchaus auch ein Arzt aus dem Urlaubsort bescheinigen.

Details sind bei Haufe hier nachzulesen, oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt.

 

 

Fth | 01. Juli 21 | Zu Recht !!

 

 


 

 

 

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