Kann ich meinen Urlaub einfach ins nächste Jahr mitnehmen ?
Weil dieses Jahr die
Urlaubsreisen wohl kaum noch stattfinden werden, kam ein Mandant auf die Idee
und fragte an, ob er nicht einfach seinen Urlaub mit in das nächste Jahr "
ziehen" kann.
Ja natürlich kann er das, aber
nur wenn sein Arbeitgeber damit auch einverstanden ist. Grundsätzlich geht es dem
Arbeitgeber darum, dass der Arbeitnehmer sich tatsächlich von der Arbeit erholt
und außerdem hat er Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes einzuhalten.
Mit anderen Worten: erzwingen
lässt sich das also nicht. Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine
Verschiebung von Urlaubstagen in das nächste Kalenderjahr erfolgen. Ggf.
bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.
In diesem Zusammenhang gleich
noch der Hinweis: So manche Arbeitgeber könnte wegen der Corona-Krise auf die
Idee kommen, kurzfristig Betriebsferien „auszurufen“ und damit alle
Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaubstage abzubauen. Aber auch das geht nur im gemeinsamen
Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn also der Arbeitgeber
derzeit keine Arbeit anbieten kann, kann er diese Zeiten nicht ohne weiteres auf
die Urlaubstage anrechnen.
Besondere Probleme treten (auch)
auf, wenn Urlaub und Kurzarbeit zusammentreffen. Natürlich ist hier u.a. die Frage ob
die reguläre (also ungekürzte) Vergütung oder das Kurzarbeitergeld dann ist.
Fth | 28. April 2020 | Zu Recht !!
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