Direkt zum Hauptbereich

Kann ich meinen Urlaub einfach ins nächste Jahr mitnehmen ?


Weil dieses Jahr die Urlaubsreisen wohl kaum noch stattfinden werden, kam ein Mandant auf die Idee und fragte an, ob er nicht einfach seinen Urlaub mit in das nächste Jahr " ziehen" kann. 

Ja natürlich kann er das, aber nur wenn sein Arbeitgeber damit auch einverstanden ist. Grundsätzlich geht es dem Arbeitgeber darum, dass der Arbeitnehmer sich tatsächlich von der Arbeit erholt und außerdem hat er Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes einzuhalten.

Mit anderen Worten: erzwingen lässt sich das also nicht. Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine Verschiebung von Urlaubstagen in das nächste Kalenderjahr erfolgen. Ggf. bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.

In diesem Zusammenhang gleich noch der Hinweis: So manche Arbeitgeber könnte wegen der Corona-Krise auf die Idee kommen, kurzfristig Betriebsferien „auszurufen“ und damit alle Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaubstage abzubauen. Aber auch das geht nur im gemeinsamen Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn also der Arbeitgeber derzeit keine Arbeit anbieten kann, kann er diese Zeiten nicht ohne weiteres auf die Urlaubstage anrechnen.

Besondere Probleme treten (auch) auf, wenn Urlaub und Kurzarbeit zusammentreffen. Natürlich ist hier u.a. die Frage ob die reguläre (also ungekürzte) Vergütung oder das Kurzarbeitergeld dann ist.



 Fth | 28. April 2020 | Zu Recht !!

 




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...