Betriebliche Altersvorsorge - überraschende Entscheidung des BAG zu Rentenklauseln für Verwitwete (10 Jahresfrist)

Die Beschränkung, eine Witwen- oder Witwerrente nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, ist eine unangemessene Benachteiligung. Die überraschende Entscheidung des BAG erklärt Thomas Frank auf LTO.



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