Das Bundesarbeitsgericht zur Vergütung von Reisezeit bei Auslandsreisen



Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. 

BAG, Urt. v. 17.10.2018 – 5 AZR 553/17




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