Parkplätze und Parkhäuser: Gilt hier rechts vor links?
|
„Hier gilt die StVO“: Diese Hinweisschilder stehen fast immer vor
Parkplätzen und Parkhäusern. Doch greift dann auch ‚rechts vor links‘ -
oder nicht? |
„Zwar
gilt auf allen frei zugänglichen öffentlichen Flächen, und dazu gehören
auch ein Supermarkt-Parkplatz oder das öffentliche Parkhaus, die
Straßenverkehrsordnung. Jedoch geht damit nicht automatisch einher, dass
Autofahrer ‚rechts vor links‘ befolgen müssen“, sagt Anka Jost,
Kfz-Verkehrsexpertin bei der R+V24-Direktversicherung. „Das
Vorfahrtsrecht besteht auf Parkplätzen nur, wenn die Fahrspuren
eindeutig festgelegt und markiert sind und so Straßencharakter haben.“
Ist
der Parkplatz nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten,
gelten die Vorfahrtsregeln nicht. Erst wenn richtige Straßen
eingezeichnet sind, greifen auch wieder die Vorfahrtsregeln. Ein
Beispiel dafür sind Verbindungen zwischen mehreren Parkplätzen mit
Straßenmarkierungen oder baulicher Abgrenzung, etwa mit Bordsteinen.
„Auf jedem Parkplatz gilt jedoch die wichtigste Verkehrsregel: An das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten sich Autofahrer unbedingt
halten“, so die Verkehrsexpertin. Das bedeutet: Schrittgeschwindigkeit
fahren, ständig bremsbereit sein und auf ein- und ausparkende Fahrzeuge
achten.
Wer das außer
Acht lässt, könnte bei einem Zusammenstoß für den Schaden aufkommen
müssen oder eine Teilschuld bekommen - egal, ob er von rechts oder links
gekommen ist.
Quelle: IWW.de ID 46289389
Kommentare
Kommentar veröffentlichen