Die Urlaubszeit ist beendet, wir sind wie immer erreichbar (telefonisch werktäglich von 8 - 18 Uhr). Eine kleine Veränderung wird es aber geben: Sie erreichen in Zukunft die Kanzlei per WhatsApp. Kurze Nachfragen, Rückrufwünsche oder Terminsabsprachen lassen so noch einfacher und schneller erledigen. In Kürze bieten wir diesen neuen Service an.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

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