...heißt das nicht, dass es keine Punkte gibt, denn Bußgeldstelle ist nicht dazu verpflichtet, im Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, welche Punkte in Flensburg "anfallen".
Dies deshalb, weil nicht die Bußgeldbehörde oder ein Gericht die
Punkte vergeben (weil die Punkte selbst KEIN Strafe sein sollen), sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dort wird bewertet, wie viele Punkte für den Verstoß
anfallen und diese werden anschließend in das Fahreignungsregister (FAER) –
vormals Verkehrszentralregister – eingetragen.
Frank Theumer
(Verteidiger auch in Bußgeldsachen)
Ludwigsfelde, den 21. März 2019
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