Nichts bedeutet uns mehr, als das Vertrauen unserer Mandanten. Denn Vertrauen ist die notwendige Basis unseren Mandanten effektiv helfen. Deshalb wollen wir transparent in Bezug darauf sein, welche zu können. Wir wollen darüber informieren, welche Daten die wir erheben, wie wir sie verwenden und welche Rechte Mandanten, Dritten und unter Umständen auch Gegnern zustehen, um diese Informationen zu kontrollieren.
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Obwohl sich die Art und Weise, wie wir diese Informationen benutzen, nicht ändert, haben wir beschlossen, unsere Datenschutzrichtlinie zu aktualisieren, um eine klarere und präzisere Erklärung bezüglich der Wahl- und Kontrollmöglichkeiten zu geben. Diese neue Richtlinie werden wir in Kürze hier im Blog und auch auf unserer Homepage veröffentlichen und außerdem bei Mandatsannahme jede/n Mandanten/in darüber informieren.
Für diesbezügliche Anfragen (gern per email an lukanzlei@tuta.io) stehen wir selbstverständlich schon jetzt zur Verfügung.
Frank Theumer für die Bürogemeinschaft
Susanne und Frank Theumer - Zu Recht !!
25. Mai 2018
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OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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