kLAWtext: Bei Umzug: keine Verpflichtung, den Telefon-/Internetvertrag neu abzuschließen. Nehmen Sie den Vertrag einfach mit!

kLAWtext: Bei Umzug: keine Verpflichtung, den Telefon-/Internetvertrag neu abzuschließen. Nehmen Sie den Vertrag einfach mit!

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wahltäuschung durch Politiker

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages