Ein Arzt, ein Architekt und ein Anwalt streiten darüber, welcher ihrer Berufe der älteste ist. Der Arzt ist überzeugt, dass er den ältesten Beruf hat: “Gott schuf Eva, indem er eine Rippe von Adam nahm. Also war Gott selbst Chirurg - und die Ärzte haben den ältesten und damit ehrwürdigsten Beruf der Welt, wie es ihnen auch selbstverständlich zukommt.” Der Architekt hält dagegen: “Gott selbst schuf die Welt, davor war nur das CHAOS. Gott selbst war also der erste Architekt - lange bevor Eva aus der Rippe Adams erschaffen wurde! Architekt ist der älteste Beruf der Welt!” Der Anwalt grinst nur, zieht genüsslich an seiner Zigarre und entgegnet: “Das alles ist ja richtig, meine Herren. Aber was glauben Sie wohl, wer das CHAOS erschaffen hat?”
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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