zum Thema Taschenkontrolle im Supermarkt....

Hat mich doch ein Mandant gefragt, ob er sich das bieten lassen müsse: Natürlich nicht.
Es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine solche Taschenkontrolle. Dies sah jedenfalls der BGH (VIII ZR 221/95) mal so.

Also - nicht immer alles gefallen lassen !

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