zum Thema Taschenkontrolle im Supermarkt....
Hat mich doch ein Mandant gefragt, ob er sich das bieten lassen müsse: Natürlich nicht.
Es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine solche Taschenkontrolle. Dies sah jedenfalls der BGH (VIII ZR 221/95) mal so.
Also - nicht immer alles gefallen lassen !
Es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine solche Taschenkontrolle. Dies sah jedenfalls der BGH (VIII ZR 221/95) mal so.
Also - nicht immer alles gefallen lassen !
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