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Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Nach den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (als Reaktion auf die Vorgaben des EuGH vom 22.9.2022 – AZ: C-120/21) sollten Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis nunmehr mindestens jährlich auf noch bestehende Ansprüche und deren Verfall hinweisen, da ansonsten am Ende des Arbeitsverhältnisses größere Abgeltungen drohen können.   Wer es nachlesen mag: BAG 9 AZR 266/20, 9 AZR 456/20 und 9 AZR 244/20   Festzuhalten bleibt: Ohne einen Hinweis des Arbeitgebers auf die Höhe der Urlaubsansprüche und die anzuwendenden Verfallfristen folgt aus der Rechtsprechung des BAG vom Dezember 2022, dass Urlaubsansprüche im laufenden Arbeitsverhältnis auch noch nach Jahren geltend gemacht werden können. Arbeitgeber sollten also im laufenden Arbeitsverhältnis die Arbeitnehmer mindestens jedes Jahr über ihre bestehenden Urlaubsansprüche und die anzuwendenden Verfallfristen informieren.   Fth | Zu Recht !!  

Totalschaden am Auto - Was zahlt die Kaskoversicherung?

In diesem Beitrag von juraforum.de erfahren Sie, wieweit die Kaskoversicherung für einen Totalschaden am eigenen Auto aufkommt. Dabei wird ein Überblick über die rechtliche Situation gegeben. fth | 09. März 2023 | Zu Recht !!

Ermittlungsverfahren - Wann beginnt das Steuerstrafverfahren?

Sie haben von den finanzbehördlichen Strafverfolgungsorganen der Strafsachen-/Bußgeldsachenstelle oder der Steuerfahndungsstelle Post bekommen und werden dazu aufgefordert, Verträge,  Fahrtenbuch  oder sonstige Unterlagen herauszugeben. Sind diese Stellen dazu berechtigt? Und wenn ja wieso?  Hört man von diesen Stellen denkt man regelmäßig man wäre als Steuerstraftäter verdächtigt und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft. Doch insbesondere bei Mitteilungen oder Aufforderungen durch die  Steuerfahndungsstelle muss man regelmäßig noch nicht in Panik geraten. Allein eine Nachricht von der Steuerfahndungsstelle heißt noch nicht das ein Strafverfahren läuft.  Warum das so ist und wie es dazu kommt erklären die Bonner Kollegen Juhn in diesem Beitrag . Fth | 01. März 2023 | Zu Recht !!

Niemals ohne Akteneinsicht - Strafverteidigung

  Es ist eine DER Grundregeln in der Strafverteidigung: Ohne Akteneinsicht ist eine wirksame Verteidigung nicht möglich. Für eine sachgerechte Verteidigung ist es absolut nötig, den Tatvorwurf nebst den Tatumständen aus der Ermittlungsakte, der dem Beschuldigten gemacht wird, zu kennen. Der Verteidiger kann seine Schutzfunktion nicht sachgerecht ausüben und die Verteidigung wäre letztlich auf Zufallserfolge angelegt.  Jede gewissenhafte Strafverteidigung setzt deshalb voraus, dass der Verteidiger eine vollständige Akteneinsicht vornimmt. Das bedeutet zwingend, dass alle Akten einzusehen sind, die der Staatsanwaltschaft bzw. dem  Gericht vorliegen. Die Akteneinsicht muss  ggf. mehrmals durchgeführt werden, speziell noch einmal vor der  Hauptverhandlung (sogenannte ergänzende Akteneinsicht). Die Akten werden fortlaufend bearbeitet, die Verteidigung muss stets auf dem aktuellen Stand sein. Wird die Akteneinsicht dem Rechtsanwalt unzulässig ver...

Die Kündigung des Arbeitsvertrages

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für den betroffenen Mitarbeiter erst einmal ein Schock. Existenzangst, Wut und Trauer bestimmen oft die erste Reaktion. Wer klug agiert, kann allerdings auch diese Situation gut meistern. Abfindung – was steht mir zu? Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in dem Sonderfall, dass bei einer größeren Betriebsänderung der Betriebsrat einen Sozialplan erzwungen hat. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es darüber hinaus keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung. Das Arbeitsgericht legt deshalb auch nicht die Höhe der Abfindung fest, sondern entscheidet über die Wirksamkeit der Kündigung, mithin darüber, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt im Wesentlichen von dem Verhandlungsgeschick des Anwalts und der Frage ab, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann. Eine Kündigung muss begründet sein Besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs...