Direkt zum Hauptbereich

Niemals ohne Akteneinsicht - Strafverteidigung

 

Es ist eine DER Grundregeln in der Strafverteidigung: Ohne Akteneinsicht ist eine wirksame Verteidigung nicht möglich. Für eine sachgerechte Verteidigung ist es absolut nötig, den Tatvorwurf nebst den Tatumständen aus der Ermittlungsakte, der dem Beschuldigten gemacht wird, zu kennen. Der Verteidiger kann seine Schutzfunktion nicht sachgerecht ausüben und die Verteidigung wäre letztlich auf Zufallserfolge angelegt.  Jede gewissenhafte Strafverteidigung setzt deshalb voraus, dass der Verteidiger eine vollständige Akteneinsicht vornimmt. Das bedeutet zwingend, dass alle Akten einzusehen sind, die der Staatsanwaltschaft bzw. dem  Gericht vorliegen. Die Akteneinsicht muss  ggf. mehrmals durchgeführt werden, speziell noch einmal vor der  Hauptverhandlung (sogenannte ergänzende Akteneinsicht). Die Akten werden fortlaufend bearbeitet, die Verteidigung muss stets auf dem aktuellen Stand sein.

Wird die Akteneinsicht dem Rechtsanwalt unzulässig verweigert, hat der Verteidiger unverzüglich die gegebenen Rechtsbehelfe zu nutzen.

 

Kann man als Betroffener selbst Akteneinsicht nehmen?

 

Dazu nimmt § 147 Absatz 7 StPO Stellung:

Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu  erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich  ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen  Dritter entgegenstehen.

 

In der Praxis gewährleistet der Verteidiger eine vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakten. Ansonsten besteht für den Beschuldigten die Gefahr, von wichtigen Aktenbestandteilen keine Kenntnis zu erlangen, da diese ihm aus den gesetzlichen Gründen vorenthalten wurden.



 

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. Ich mach das jetzt seit fast 30 Jahren. 

 

Fth | 18. Jan  2023 | Zu Recht !!

 

 


 


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Ladung von der Polizei erhalten? So läuft das Ermittlungsverfahren ab

Strafrecht – Ermittlungsverfahren Was die Post von der Polizei bedeutet, ob Sie hingehen müssen, und wie ich als Ihr Verteidiger vorgehe – vom ersten Schreiben bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, Zeugen werden angehört. Ermittelt werden soll be- und entlastend. In der Praxis liegt der Schwerpunkt leider oft auf den belastenden Umständen. Bitte nicht selbst antworten – auch dann nicht, wenn Sie alles sofort richtigstellen möchten. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Das gilt besonders für halbe Erklärungen: Wer sich zu einem Vorgang äußert und einzelne Punkte aus...

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...