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Automatisches Sorgerecht (auch) für unverheiratete Väter ?

Im Justizministerium werden Pläne für eine Reform des Kindschaftsrechts entwickelt. Vor allem ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter und ein Umgangsrecht nur noch für Dritte gehören dazu. Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen. Heißt: Auch unverheiratete Väter, deren Vaterschaft rechtlich anerkannt ist, sollen künftig mit Geburt des Kindes wie die Mutter automatisch sorgeberechtigt sein. Bislang bedurfte es hierfür einer gemeinsamen Sorgeerklärung beider Eltern. Weigerte sich die Mutter jedoch, mit dem Vater das Sorgerecht zu teilen, musste der Vater dann den Weg übers Familiengericht gehen. ....und noch so einige andere Thesen werden dort gerade diskutiert....     Soll es keinen Entzug der elterlichen Sorge mehr geben. Wenn es danach für das Wohl des Kindes das Beste ist, kann zwar die Ausübung der elterlichen Sorge für ein Elternteil bis auf Null reduzieren, sorgeberechtigt bleibt ...

„Equal-Pay-Grundsatz“ und Zeitarbeit

Das BAG (Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 AZR 66/18) führte dazu in seiner Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 16.10.2019 aus: Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF (Anmerkung: alter Fassung) nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Der Kläger hat für den Zeitraum der Überlassung dem Grunde nach einen Anspruch auf „Equal-Pay“ iSv. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG in der bis zum 31. März 2017 geltenden Fassung. Eine nach § 9 Nr. 2 AÜG aF zur Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung berechtigende Vereinbarung haben die Parteien nicht getroffen. Diese setzt insbesondere nach Systematik und Zweck der Bestimmungen des AÜG eine vollständige Anwendung eines für die Arbeitnehmerüberlassun...

Rückforderung von Geschenken durch die Schwiegereltern

Zur Frage der Rückforderung von Geschenken nach dem Scheitern der Ehe bzw. der eheähnlichen Gemeinschaft ein Artikel des KollegenRaab aus Frechen hier bei 123recht. Oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.

Der Wille des Kindes bei Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Beachtlichkeit des Kindeswillens bedeutet nicht, dass Entscheidungskompetenz und -verantwortung auf das Kind „abgewälzt“ werden. Der geäußerte Kindeswille bleibt ein Gesichtspunkt im Rahmen des übergeordneten Entscheidungsmaßstabs des Kindeswohles, also des „wohlverstandenen Kindesinteresses“, weswegen es diese Interessen auch rechtfertigen können, von einem grundsätzlich nachvollziehbaren Kindeswillen abzuweichen. Maßstab der Entscheidung ist nach § 1671 Abs. 1 BGB das Kindeswohl. Bei der hiernach gebotenen zweistufigen Prüfung hat das Amtsgericht zu Recht auf der ersten Stufe angenommen, dass bereits die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht dem Kindeswohl entspräche. Zwar können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann weiterhin ausüben, wenn sie – als unverzichtbare Voraussetzung hierfür – auch Kooperationsbereitschaft zeigen, also den Willen, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung zusammen zu tragen (BVerfG, 03.11.1982 – Az: 1 ...

Besitz von Kinderpornos mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes

Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer - selbst in geringer Menge - führt bei Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Details beim Rechtsindex hier - oder  beim Bundesverwaltungsgericht hier

Wie lange muss täglich gearbeitet werden?

Die (werk-)tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht übersteigen. Zu den Werktagen (in diesem Sinne) gehört aber auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x 8 Stunden = 48 Stunden.  Zwar kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgeweitet werden, sie muss dann aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden. Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden. Dies ist nur zulässig, wenn diese Mehrarbeit von 12 Stunden (60-48 Stunden), innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen ausgeglichen wird (§3 ArbZG ).  Ausnahmen von dieser Regel sind  begrenzt  möglich. Sie können zB durch einen Tarifvertrag oder durch die Aufsichtsbehörde getroffen werden und ergeben sich aus §7 ArbZG . Abweichende...

Manchmal müssen auch Großeltern Kindesunterhalt zahlen

Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass Großeltern ihren Enkeln nur dann Unterhalt schulden, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig ist und dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Der Fall Drei durch ihre Mutter betreute minderjährige Kinder aus Paderborn hatten von ihrem Großvater väterlicherseits Unterhalt verlangt, weil ihr Vater aufgrund einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur einen Teil des Kindesunterhaltes zahlen konnte. Die antragstellenden Kinder gehörten zum Haushalt der vom Vater getrennt lebenden Mutter, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erwerbstätig war. Der Großvater ist dem Anspruch unter Hinweis auf einer der Mutter obliegenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit entgegengetreten. Das Urteil Das OLG Hamm hatte den Beschluss des AG Paderborn bestätigt und entschieden, dass der Großv...