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Bewerbung beim Konkurenzunternehmen

Bewirbt sich ein Arbeitnehmer bei einem Konkurrenzunternehmen und besteht arbeitsvertragsrechtlich kein Wettbewerbsverbot, so ist eine allein aufgrund dieses Umstandes ausgesprochene außerordentliche Kündigung seines jetzigen Arbeitgebers unwirksam. Dem Arbeitnehmer kann weder ein illoyales Verhalten noch die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten vorgeworfen werden, wenn er sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt. Die Tatsache, dass sich mehrere Arbeitnehmer vom Betrieb abwenden und innerhalb kurzer Zeit bei einem Konkurrenzunternehmen unter Vertrag genommen werden, mag wirtschaftlich ein Ärgernis für den Arbeitgeber darstellen, rechtfertigt indes nicht die Bejahung illoyalen Verhaltens. Dies gilt jedenfalls insoweit, als die durch Eigenkündigung ausgeschiedenen Mitarbeiter keine Betriebsinterna weitergeben. Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 03.09.2014, Az.: 3 Sa 111/14

Ein Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft und kann nicht widerrufen werden (Bundesarbeitsgericht)

Im entschiedenen Fall endete das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, der in der Wohnung der Arbeitnehmerin unterzeichnet worden war. Erstaunlich war, dass der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden sollte und auch keine Abfindung gezahlt werden sollte. Wie genau es zum Vertragsschluss kam, konnte nicht geklärt werden. Die Arbeitnehmerin behauptete, dass sie am Tag des Vertragsschlusses erkrankt war. Sie hat den Aufhebungsvertrag wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angefochten und hilfsweise widerrufen und klagte dann auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Das Landesarbeitsgericht (Niedersachsen, Urteil vom 7. November 2017 - 10 Sa 1159/16) hat die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil auf die Revision der Klägerin aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Das BAG (Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18...

Ich habe Recht....

....und Sie können es gern von mir (günstig, aber nicht umsonst) bekommen. Kommen Sie gut in die neue Woche.

Wenn im Bußgeldbescheid keine Punkte angegeben sind.....

...heißt das nicht, dass es keine Punkte gibt, denn Bußgeldstelle ist nicht dazu verpflichtet, im Bußgeldbescheid darauf hinzuweisen, welche Punkte in Flensburg "anfallen". Dies deshalb, weil nicht die Bußgeldbehörde oder ein Gericht die Punkte vergeben (weil die Punkte selbst KEIN Strafe sein sollen) , sondern das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dort wird bewertet, wie viele Punkte für den Verstoß anfallen und diese werden anschließend in das Fahreignungsregister (FAER) – vormals Verkehrszentralregister – eingetragen. Frank Theumer (Verteidiger auch in Bußgeldsachen) Ludwigsfelde, den 21. März 2019

Gehrecht/Fahrrecht – Anbringen eines Tores | Wenn das "herrschende" Grundstück nicht alles beherrscht.

D er Berechtigte eines Geh- bzw. Fahrrechts hat eine Verpflichtung zur schonenden Ausübung dieser sog. Grunddienstbarkeit. Dies ergibt sich bereits aus § 1020 S. 1 BGB. Danach muss der Berechtigte gewissen Erschwernisse bei deren Ausübung hinnehmen, wenn berechtigte Interessen des Verpflichteten (also des Eigentümers des dienenden Grundstücks) dies als angemessen erscheinen lassen. Der Eigentümer des "dienenden" Grundstücks kann z.B. durchaus berechtigt sein, einen Zaun zu errichten ( Oberlandesgericht Frankfurt/Main | Az: 19 W 59/10 | Beschluss vom 22.11.2010 | Der Beschluss folgt unten im Volltext) Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main vom 07.10.2010 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beschwerdewert beträgt 9.000,– EUR. Gründe Die sofortige Beschwerde der Antragsteller ist nicht begründet. Das Landgericht hat d...

Fußgänger hat auch beim beim Betreten eines Geh-/Radwegs Sorgfaltspflichten

| Ein Fußgänger hat beim Überschreiten eines Radwegs dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten der Fahrbahn. Er muss sich vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann. | Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle im Fall eines Fußgängers. Der wollte sein mit einer Hecke eingefasstes Grundstücks verlassen. Dabei stieß er auf dem davor verlaufenden, kombinierten Geh- und Radweg mit einem Rennradfahrer zusammen. Der Radfahrer war zuvor einer ihm entgegenkommenden Joggerin nach rechts ausgewichen. Bei dem Zusammenstoß hatten sich sowohl der Fußgänger als auch der Rennradfahrer verletzt. Über die genaueren Umstände des Unfallhergangs besteht zwischen den Parteien Streit. Der Fußgänger hat den Rennradfahrer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Er hat u. a. behauptet, der Rennradfahrer sei schneller als 20 km/h sowie mit einem Abstand von weniger als einem Meter zu der Hecke auf dem kombinierten Geh- und ...

Privater Austausch über WhatsApp ist kein zulässiger Kündigungsgrund

| Die Vertraulichkeit privater WhatsApp-Gruppen steht der Wirksamkeit jeder Kündigung entgegen. Das folgt aus einer Entscheidung des ArbG Mainz (15.11.17, 4 Ca 1240/17 ). Die Berufung ist anhängig beim LAG Rheinland-Pfalz, Az. 2 Sa 9/18 . | In dem Fall ging es um Vertrauensschutz für die Verbreitung von Bildern mit rechtsextremistischem Inhalt in einer WhatsApp-Chatgruppe. Die Gruppe bestand aus sechs Arbeitnehmern. Dort wurden auch dienstliche Inhalte ausgetauscht. Ob diese Entscheidung in der Berufung hält ? Quelle: IWW.de ID 45753401