Privater Austausch über WhatsApp ist kein zulässiger Kündigungsgrund
In dem Fall ging es um Vertrauensschutz für die Verbreitung von Bildern mit rechtsextremistischem Inhalt in einer WhatsApp-Chatgruppe. Die Gruppe bestand aus sechs Arbeitnehmern. Dort wurden auch dienstliche Inhalte ausgetauscht.
Ob diese Entscheidung in der Berufung hält ?
Quelle: IWW.de ID 45753401
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