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Schönes Zitat von Liebling Kreuzberg

„Ich hoffe, das warme Gefühl der Dankbarkeit durchströmt Sie auch noch, wenn Sie meine Kostenberechnung bekommen.“

Ius vigilantibus scriptum est

„Das Recht ist für die Wachsamen (oft auch übersetzt als: .... für die Hellen .....) geschrieben“: Bezeichnet den Umstand, dass man selbst für die Wahrung seiner Rechte sorgen muss. Und - so lege ich das aus - dass man sich eines (hellen) Anwaltes bedienen sollte, denn nur wer seine Rechte kennt, hat auch eine Chance sie durchzusetzen.

Kein Widerruf eines Aufhebungsvertrages bei Vertragsabschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde (kein sog. Haustürgeschäft). Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG.  Quelle

Die Strafbarkeit beim sog. Containern

https://www.strafakte.de/strafrecht/containern/?fbclid=IwAR0LEvC4XpCeksmwHt9vLgJEL9SIaIHMuoD20Okl-iLXgtQg7NlTHftaHYo

Was tun bei falscher Überweisung

Zunächst wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese wird im Rahmen eines Nachforschungsauftrages den Zahlungsweg der Überweisung mit Hilfe der Empfängerbank nachvollziehen und Sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Das ergibt sich aus § 675y V BGB .  ZB wird Ihr Geldinstitut Ihnen mitteilen, dass der Zahlungsempfänger festgestellt und zur Erstattung aufgefordert wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihnen die Bank nicht ohne Weiteres die Identität des Zahlungsempfängers offenlegen. Sollte dieser aber der Aufforderung zur Erstattung nicht nachkommen und seine Weigerung auch nicht plausibel erklären können, ist Ihr Interesse an der Durchsetzung Ihres Anspruchs höher zu bewerten als das des Zahlungsempfängers an einem Schutz seiner Daten. Anderenfalls würde der Auskunftsanspruch, den der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt hat, nicht durchsetzbar sein. I.d.R. lassen sich die Banken einen Nachforschungsauftrag vergüten. Die Gebühren liegen etwa zwischen 10 – 25 E...

Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der Bestimmung des Kindesvaters

Das klagende Jobcenter gewährt zwei nichtehelich geborenen Zwillingen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SBG II – (sog. Hartz IV). Deren Mutter beantragte Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge. Dabei gab sie an, der Vater sei unbekannt. Nach Belehrung über ihre Mitwirkungspflichten erklärte sie, den mutmaßlichen Vater habe sie am Fastnachtssonntag in einer Gaststätte in Koblenz kennengelernt, als sie alkoholisiert gewesen sei. Zu dessen Person könne sie nur sagen, dass er Südländer sei. An den Namen könne sie sich nicht erinnern. Es habe sie nicht interessiert. Etwa zwei Wochen später habe sie die Schwangerschaft festgestellt. Der beklagte Landkreis lehnt den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ab, weil die Kindesmutter bei der Feststellung des anderen Elternteils unzureichend mitgewirkt habe. Daraufhin erhob das Jobcenter Klage mit dem Ziel, den beklagten Landkreis zur Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für die Zwillinge zu verpflichten. Das Verwaltung...

BAG ändert Recht­sp­re­chung zur sach­grund­losen Befris­tung

Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht zulässig, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden (Urt. v. 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16). Quelle