Was tun bei falscher Überweisung


Zunächst wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese wird im Rahmen eines Nachforschungsauftrages den Zahlungsweg der Überweisung mit Hilfe der Empfängerbank nachvollziehen und Sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Das ergibt sich aus § 675y V BGB.  ZB wird Ihr Geldinstitut Ihnen mitteilen, dass der Zahlungsempfänger festgestellt und zur Erstattung aufgefordert wurde.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird Ihnen die Bank nicht ohne Weiteres die Identität des Zahlungsempfängers offenlegen. Sollte dieser aber der Aufforderung zur Erstattung nicht nachkommen und seine Weigerung auch nicht plausibel erklären können, ist Ihr Interesse an der Durchsetzung Ihres Anspruchs höher zu bewerten als das des Zahlungsempfängers an einem Schutz seiner Daten. Anderenfalls würde der Auskunftsanspruch, den der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt hat, nicht durchsetzbar sein.

I.d.R. lassen sich die Banken einen Nachforschungsauftrag vergüten. Die Gebühren liegen etwa zwischen 10 – 25 Euro. Dies ist grundsätzlich zulässig, unabhängig vom Erfolg der Nachforschung. 

Rechtsanwältin Susanne Theumer
04. Feb 2019







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