Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde (kein sog. Haustürgeschäft). Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG.
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“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch
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