Kein Widerruf eines Aufhebungsvertrages bei Vertragsabschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde (kein sog. Haustürgeschäft). Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG. 




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