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Wann verjähren Forderungen?

Die Frage stellt sich Forderungsinhabern und Schuldnern jedes Jahr zum Ende des Jahres aufs neue: Wann verjähren Forderungen? Eine anwaltliche Beratung gibt es selten kostenfrei, aber gut investiert sind diese Kosten allemal und oftmals ist das Beratungshonorar sogar günstiger als erwartet. Grundsätze rund um die Verjährung im Internet nachlesen, in Blogs und mit Hilfe von Google recherchieren. Doch es gibt viel zu beachten, sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger. Und es gibt eine unüberschaubare Anzahl von "Fallstricken und Stolperfallen"..... Eine anwaltliche Beratung gibt es selten kostenfrei, aber gut investiert sind diese Kosten allemal und oftmals ist das Beratungshonorar sogar günstiger als erwartet. Eine email-Anfrage mit einer Kosteneinschätzung verursacht jedenfalls kaum Aufwand und keinerlei Kosten, schafft aber Klarheit. Und wer braucht die nicht, in diesem Zeiten? Also - sputen Sie sich - ein wenig Zeit zur Einschätzung brauche ich auch...…...

Neuer Mindestlohn ab Januar 2019 - Pfändbares Einkommen ?

Da sich der gesetzliche Mindestlohn ab Anfang 2019 auf 9,19 EUR pro Stunde erhöht, können Gläubiger von da an vom Schuldner Auskunft und Herausgabe der Einkommensnachweise (sog. Urkundenherausgabepflicht des Schuldners gemäß § 836 Abs. 3 ZPO) verlangen. Ein Arbeitnehmer (Schuldner), der 40 Stunden pro Woche arbeitet und nach Mindestlohn vergütet wird, verdient also dann monatlich mehr als 1.500 EUR brutto. Der Gläubiger kann also die Lohnabrechnungen vom Schuldner bzw. Arbeitgeber (als sog. Drittschuldner - VE 14, 87 verlangen. So wird erkennbar, ob es zu erhöhten bzw. erstmalig zu pfändbaren Beträgen kommt. Zudem können sich Gläubiger Hoffnung bei einer Lohnverschleierung machen (Mock, VE 13, 217). Frank Theumer | Rechtsanwalt | Ludwigsfelde | 06. Dez 2018

Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen - Im Hinblick auf diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sollten entsprechende Klauseln überprüft werden

Durch ein Urteil des BAG vom 18.9.2018 (9 AZR 162/18) sind (nun) viele dieser Klauseln unwirksam, denn wenn diese Ausschlussklauseln den Mindestlohnanspruch nicht vom Verfall ausdrücklich aus, so ist diese Klausel insgesamt unwirksam. (Im Fachjargon heißt das dann: keine geltungserhaltende Reduktion.) Das BAG begründet seine Entscheidung mit § 3 des Mindestlohngesetz (MiLoG) , der jegliche Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen „insoweit“ unwirksam sind. Der Gesetzgeber wollte damit die Arbeitnehmer davor schützen, dass der Anspruch auf Mindestlohn durch missbräuchliche Konstruktionen umgangen wird. Klar das vor allem Arbeitgeber die betreffenden Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter überprüfen lassen sollten. Nur durch gerichtlichen Vergleich kann u.U. wirksam auf den Mindestlohn verzichtet werden. Es kommt immer darauf an, ob der Arbeitgeber letztendlich den Stundenlohn in...

Urlaubsansprüche verfallen NICHT mehr

Kürzlich stellte der EuGH (Europäische Gerichtshof) das geltende deutsche Urlaubsrecht völlig auf den Kopf. Viele Arbeitnehmer werden wohl die Reisebüros und Ryanair-Flieger stürmen und Reisen buchen oder gleich antreten, jedenfalls wenn sie die neue Rechtslage verstehen oder aber sich erklären lassen. Und so mancher Arbeitgeber wird sich die Augen reiben (müssen), denn Urlaubsansprüche seiner Mitarbeiter/innen verfallen (entgegen der bisherigen Praxis) mit Ablauf des 31. Dezember bzw. spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres NICHT mehr. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c619-16-referendar-urlaub-geld-entschaedigung/ Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 22. Nov 2018

Die ersten Schritte nach der Trennung (vom Partner oder Ehegatten)

  Bezugsberechtigung der Lebensversicherung ändern Eigenes Konto eröffnen (kompletten Zahlungsverkehr darüber abwickeln) Falls eigene Konto bereits vorhanden ist, Zugriffsberechtigung des anderen streichen und ggf. PIN ändern Zugriffsdaten auf Email-, Facebook-, Twitter-Accounts ändern Testament prüfen (ggf. ändern) Ehevertrag raussuchen Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht prüfen (ggf. ändern) Anwalt (mit Schwerpunkt Familienrecht) kontaktieren Tagebuch führen (hilft nicht nur Ihnen selbst, sondern kann durchaus auch in familien- und strafrechtlichen Verfahren sehr hilfreich sein)  höchstpersönliche (unersetzbare) Dinge sichern (Fotoalben, Erbstücke etc.) Ich ergänze diese Liste fortwährend und weise ausdrücklich auf deren Unvollständigkeit hin, denn je nach persönlicher Situation können sich weitere unbedingt (schnell) notwendige Schritte ergeben. Die obige Reihenfolge enthält keine Gewichtung und ist zufällig. Bestimmen Sie selbst die Prio...

Fortbildung ist wichtig

Seminar in Potsdam

Ja - Scheidungen machen wir auch. Inzwischen seit 22 Jahren.