Kürzlich
stellte der EuGH (Europäische Gerichtshof) das geltende deutsche
Urlaubsrecht völlig auf den Kopf. Viele Arbeitnehmer werden wohl die Reisebüros
und Ryanair-Flieger stürmen und Reisen buchen oder gleich antreten, jedenfalls
wenn sie die neue Rechtslage verstehen oder aber sich erklären lassen. Und so
mancher Arbeitgeber wird sich die Augen reiben (müssen), denn Urlaubsansprüche seiner
Mitarbeiter/innen verfallen (entgegen der bisherigen Praxis) mit Ablauf des 31.
Dezember bzw. spätestens mit Ablauf des 31. März des Folgejahres NICHT mehr.
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!

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