zu LG Coburg, Urteil vom 22.07.2009 - 5 U 151/09 Wer nachts auf der schneebedeckten Abfahrt einer Staatsstraße ins Schleudern gerät, kann dafür nicht den räumpflichtigen Freistaat Bayern verantwortlich machen. Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen. Eine ständige Räumung, insbesondere zur Nachtzeit, dürfe nicht vorausgesetzt werden (Urteil vom 22.07.2009 – Az.: 5 U 151/09). Unfall auf verschneiter Abfahrt Der Kläger befuhr bei starkem Schneefall kurz vor Mitternacht eine Staatsstraße. Als er die geräumte Staatsstraße verließ, kam er auf der erkennbar nicht geräumten Abfahrt ins Schleudern und prallte am Fahrbahnrand gegen die Leitplanke. Der Kläger meinte, Ersatz des Fahrzeugschadens und Schmerzensgeld vom Freistaat Bayern verlangen zu können. Der Freistaat hätte nach Ansicht des Klägers auch die Abfahrt räumen müssen und würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall vö...