Trennung / Scheidung. Man kann eine Menge falsch machen....

 Immer wieder treffe ich auf den folgenden Irrtum:

Trennung der Eheleute bei der das Ersparte schön (und fair) hälftig aufteilt wird…. So weit so gut…. Aber wenn dann Monate später das (gerichtliche) Scheidungsverfahren beginnt, dann kommt die Überraschung. Und die heißt dann Zugewinnausgleich. Durch die Einigung bei Trennung ist die „Zugewinngemeinschaft" nicht beendet worden.
Einfaches Beispiel:
Mann und Frau haben 50.000 € auf dem Sparbuch. Bei Trennung machen siegerecht halbe/halbe. Ein Jahr später reicht einer den Scheidungsantrag ein. Dadurch kommt es (nur auf Antrag – sicher aber auf anwaltliche Empfehlung) zum Zugewinnausgleichsverfahren. Der Mann hat seine 25.000 € verlebt (Urlaubsreisen, Anschaffungen, hoher Lebensstandard, womöglich hat sogar eine andere Frau davon profitiert - Endvermögen Null). Die Frau hat ihre 25.000 € nicht angerührt und hat von dem ihr gezahlten Unterhalt noch monatlich etwas beiseitelegen können, weil sie sehr sparsam gewirtschaftet hat, sie hat jetzt 30.000 €. Rechnerisch ganz einfach: Die Frau muss dem Mann 15.000 € abgeben. Das schmerzt…….


Fth 17. Okt 2024 | Zu Recht !!

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