Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Das Vormundschafts- und
Betreuungsrecht steht vor seiner größten Reform seit dem Bestehen des BGB. Betroffene wie Betreuer/Bevollmächtigte sind gut beraten, die neuen
Regeln unmittelbar auf neue wie auf bestehende Vollmachten und Verfügungen
anzuwenden.
Nicht zu vergessen, die neue Ehegattennotvertretung, nach der der Ehegatte
oder Lebenspartner automatisch ein sechsmonatiges beschränktes gesetzliches
Vertretungsrecht für den anderen Ehegatten oder Lebenspartner erhält, wenn
dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht in der Lage ist, über
seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge selbst zu bestimmen. Wenn dies nicht
gewünscht ist, sollten anderweitige Regelungen getroffen werden.
So manch eine/r befürchtet z.B., wie z.B. sein/e Vater/Mutter, im Alter dement zu werden. Es wird Menschen geben, die möchten die schwierigen, aber notwendigen Entscheidungen nicht dem/der Ehegatten bzw. Gattin zumuten (überlassen). Im Ernstfall bevorzugt man dann möglicherweise, dass die Kinder die belastenden Entscheidungen treffen soll.
Nun ja - fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Solche Beratungen sind immer eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollten diese auch behandelt werden und das tun wir. Darauf dürfen Sie sich
verlassen.
Fth, 09. Sep 2022
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