Die Scheidung kostet also überall dasselbe !

Eine Scheidung kostet bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) das gleiche, egal, ob sie "einvernehmlich" oder "online" ist. Hiesige Gerichte (Zossen, Potsdam, Berlin) setzen auch dann nicht die gesetzlich vorgegebenen Streitwerte herab, wenn die Scheidung "einvernehmlich" ist. Lassen Sie sich also nichts vorgaukeln.....

Scheidungsanwälte unterscheiden sich NUR durch ihre Leistung, nicht durch ihren Preis. Nun ja - nach oben hin schon, denn durch Honorarvereinbarungen (sog. Vergütungsvereinbarungen) können von den gesetzlich (RVG) festgelegten Regeln nach oben hin abweichen - wohl gemerkt: NUR nach OBEN.
Mit einer Online-Scheidung bei einem Anwalt, der nicht an Ihrem Wohnort oder Gerichtsort sitzt, haben Sie also keinerlei Kostenvorteile.
Wenn Sie darauf verzichten möchten, mich wegen Ihrer Scheidung aufzusuchen, können Sie auch mit mir ausschließlich per E-Mail korrespondieren - Kosten sparen aber nicht Sie, sondern ich. (Höchstens vielleicht Fahrkosten.)
Meines Erachtens aber ist eine Scheidung immer eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.



20. Dez 2022 | Fth | Zu Recht !!



Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?