Wann kann ich mich scheiden lassen?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist – so sieht es der Gesetzgeber vor. 
 
Als gescheitert gilt, wenn die Eheleute darlegen können, dass ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und sie diese auch nicht wiederherstellen wollen. Leben die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt voneinander und wollen beide die Scheidung, wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Gleiches gilt, wenn die Eheleute nachweislich seit 3 Jahren getrennt leben.
 
Nach Ablauf des Trennungsjahres, jedoch vor Ablauf der 3 Jahre nach der Trennung, wird es etwas schwieriger.  Das berühmte "Schmutzige-Wäsche-Waschen" ist dann angesagt.
 
Nur in Ausnahmefällen kommt eine Scheidung bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht.  Zum Beispiel, wenn es einem der Ehepartner unzumutbar wäre, das Trennungsjahr abzuwarten. Solche Umstände können zum Beispiel vorliegen, wenn es innerhalb der Ehe zu Gewalt gekommen ist.
 

Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.

 

Die familienrechtliche Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Beratung vor und nach der Eheschließung
  • Ehescheidung (auch mit Auslandsbezug)
  • Vertragsgestaltung in Familiensachen (Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung)
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Anfechtung der Vaterschaft, Adoption
  • Maßnahmen nach dem GewSchG
  • Onlinescheidung

Bereits in der Erstberatung werden unsere Mandanten auf die voraussichtlichen Kosten sowie auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verfahrenskostenhilfe für Bedürftige hingewiesen.

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.

Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.

 


 

 


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