Die Strafbarkeit der Kindesentziehung

 

Nach § 235 StGB macht sich der allein sorgeberechtigte Elternteil strafbar, wenn er dem umgangsberechtigten Elternteil das Kind entzieht (BGH 4 StR 594/98 = NJW 1999, 1344; Fischer, StGB, 68 Auflage, § 235 Rn. 3).

 

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 Fth | 01. Juni 2021 | Zu Recht !!

 

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