Wann verfällt der Jahresurlaub ?
Anders als bisher verfällt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht mehr zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres automatisch. Das ergibt sich § 7 III des Bundesurlaubsgesetzes.
Der Arbeitgeber müssen deshalb noch im Jahr 2020 aktiv werden, denn andernfalls kann der Arbeitnehmer den Urlaub auch noch im nächsten Jahr – auch nach dem 31.03.2021 - noch in Anspruch nehmen. Dass nennt sich dann Ersatzurlaub.
17. Nov 2020
Fth | Zu Recht !!
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