Kostenlose Erstberatung ?

Eine Erstberatung kostet nichts!?
 
Wenn Sie das wirklich glauben, dann gehen Sie zu dem, der Ihnen das erzählt hat. Oder besorgen Sie sich gratis
  • 1 Flasche Wein von meinem Lieblingswinzer
  • 6 Brötchen vom Bäcker
  • 1 Ring Fleischwurst vom Metzger
Wenn die Ihnen das umsonst geben, will ich mal nicht so sein.
Ansonsten gilt: Wer mir als Mandant bereits bekannt ist und nur auf die Schnelle mal eine kurze telefonische Auskunft benötigt, wird diese wahrscheinlich kostenlos von mir erhalten. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Was ist überhaupt eine Erstberatung?

Eine ausführliche (auch telefonische) Erstberatung ist auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten und findet statt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Sie soll Sie in die Lage versetzen
  • ihr Problem rechtlich einschätzen zu können
  • zu verstehen, wie ein Verfahren, dem Sie ausgesetzt sind, ablaufen wird
  • zu wissen, welche weiteren Schritte Sie ergreifen müssen
  • zu entscheiden, ob und welchen Anwalt Sie benötigen.
Die Erstberatung dauert so lange, bis Ihre Fragen geklärt sind. Sie beinhaltet jedoch – in der Regel – nicht
  • die Kontaktaufnahme des Anwalts mit Dritten
  • das Fertigen von Anschreiben oder Überlassen von Entwürfen
  • die schriftliche Zusammenfassung der Beratung und des Ergebnisses
Kurze Nachfragen (am besten per Email) sind aber natürlich erlaubt. 

Eine solche persönliche und individuelle Ersberatung kostet pauschal 226,10 EUR (inkl. Umsatzsteuer). Dies entspricht einer (gesetzlich vorgegebenen) Gebühr von 190,- EUR zzgl. Umsatzsteuer. Diese Gebühr wird vor der Beratung als Vorschuss erhoben.
Und wenn die Erstberatung nicht reicht?
Nicht jedes Rechtsproblem lässt sich mit einer Erstberatung lösen. Wenn Jemand ein Gerichtsverfahren gegen Sie führen will, oder Sie gegen jemanden vorgehen wollen oder müssen, werden Sie nicht umhin kommen, Ihrem Anwalt die Vertretung in diesem Verfahren komplett zu übertragen.
In diesen Fällen ist das erste Beratungsgespräch keine Erstberatung, sondern eine Mandatsannahme, in deren Verlauf die Kosten der weiteren Vertretung besprochen werden. Es kann aber auch sein, dass Sie sich nach (oder schon während) einer Erstberatung entscheiden, ihren Fall komplett in die Hände eines Anwalts zu legen. In diesen Fällen entstehen üblicherweise höhere Gebühren.
Die Erstberatungsgebühr wird dann aber von mir vollständig angerechnet. Ich betrachte sie dann als Vorschuss auf das weitere Honorar. Dieses weitere Honorar kann sein
  • die gesetzliche Vergütung (nach dem RVG)
  • ein Zeithonorar
  • ein Pauschalhonorar

In jedem Fall ist die Abklärung (nur) der Kosten bzw. des Prozessrisikos IMMER kostenlos.



 

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