Kostenlose Erstberatung ?
Eine Erstberatung kostet nichts!?
Wenn Sie das
wirklich glauben, dann gehen Sie zu dem, der Ihnen das erzählt hat. Oder besorgen Sie
sich gratis
- 1 Flasche Wein von meinem Lieblingswinzer
- 6 Brötchen vom Bäcker
- 1 Ring Fleischwurst vom Metzger
Wenn die
Ihnen das umsonst geben, will ich mal nicht so sein.
Ansonsten
gilt: Wer mir
als Mandant bereits bekannt ist und nur auf die Schnelle mal eine kurze
telefonische Auskunft benötigt, wird diese wahrscheinlich kostenlos von mir
erhalten. Ein Anspruch
darauf besteht aber nicht.
Was ist überhaupt eine Erstberatung?
Eine
ausführliche (auch telefonische) Erstberatung ist auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten und findet
statt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Sie soll Sie in die Lage
versetzen
- ihr Problem rechtlich einschätzen zu können
- zu verstehen, wie ein Verfahren, dem Sie ausgesetzt sind, ablaufen wird
- zu wissen, welche weiteren Schritte Sie ergreifen müssen
- zu entscheiden, ob und welchen Anwalt Sie benötigen.
Die
Erstberatung dauert so lange, bis Ihre Fragen geklärt sind. Sie beinhaltet
jedoch – in der Regel – nicht
- die Kontaktaufnahme des Anwalts mit Dritten
- das Fertigen von Anschreiben oder Überlassen von Entwürfen
- die schriftliche Zusammenfassung der Beratung und des Ergebnisses
Kurze Nachfragen (am besten per Email) sind aber natürlich erlaubt.
Eine solche persönliche und individuelle Ersberatung kostet pauschal 226,10 EUR (inkl. Umsatzsteuer). Dies entspricht einer (gesetzlich vorgegebenen) Gebühr von 190,- EUR zzgl. Umsatzsteuer. Diese Gebühr wird vor der Beratung als Vorschuss erhoben.
Eine solche persönliche und individuelle Ersberatung kostet pauschal 226,10 EUR (inkl. Umsatzsteuer). Dies entspricht einer (gesetzlich vorgegebenen) Gebühr von 190,- EUR zzgl. Umsatzsteuer. Diese Gebühr wird vor der Beratung als Vorschuss erhoben.
Und wenn die Erstberatung nicht reicht?
Nicht jedes
Rechtsproblem lässt sich mit einer Erstberatung lösen. Wenn Jemand ein
Gerichtsverfahren gegen Sie führen will, oder Sie gegen jemanden vorgehen wollen oder müssen, werden Sie nicht umhin kommen, Ihrem
Anwalt die Vertretung in diesem Verfahren komplett zu übertragen.
In diesen
Fällen ist das erste Beratungsgespräch keine Erstberatung, sondern eine
Mandatsannahme, in deren Verlauf die Kosten der weiteren Vertretung besprochen
werden. Es kann aber
auch sein, dass Sie sich nach (oder schon während) einer Erstberatung
entscheiden, ihren Fall komplett in die Hände eines Anwalts zu legen. In diesen
Fällen entstehen üblicherweise höhere Gebühren.
Die
Erstberatungsgebühr wird dann aber von mir vollständig angerechnet. Ich betrachte sie dann
als Vorschuss auf das weitere Honorar. Dieses weitere Honorar kann sein
- die gesetzliche Vergütung (nach dem RVG)
- ein Zeithonorar
- ein Pauschalhonorar
In jedem Fall ist die Abklärung (nur) der Kosten bzw. des Prozessrisikos IMMER kostenlos.
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