Lehrern steht bei Klas­sen­fahrten KEINE Über­stun­den­ver­gü­tung zu

....es gehört zur Tätigkeit eines Lehrers einfach dazu, dass auch mal Klassenfahrten durchgeführt werden. Eine gesonderte Vergütung steht dem Lehrpersonal dafür nicht zu, entschied jedenfalls kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Beschl. v. 28.01.2020, Az. 4 S 2891/19).

Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.




Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?