Lehrern steht bei Klassenfahrten KEINE Überstundenvergütung zu
....es gehört zur Tätigkeit eines Lehrers einfach dazu, dass auch mal Klassenfahrten durchgeführt werden. Eine gesonderte Vergütung steht dem Lehrpersonal dafür nicht zu, entschied jedenfalls kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Beschl. v. 28.01.2020, Az. 4 S 2891/19).
Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.
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