....es gehört zur Tätigkeit eines Lehrers einfach dazu, dass auch mal Klassenfahrten durchgeführt werden. Eine gesonderte Vergütung steht dem Lehrpersonal dafür nicht zu, entschied jedenfalls kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Beschl. v. 28.01.2020, Az. 4 S 2891/19).
Details können Sie bei LTO nachlesen, oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.

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