Haftung bei betrieblichen Sportveranstaltungen und Teambuilding-Maßnahmen
Mit Kollegen Skifahren, den Arbeitgeber bei
Fußballturnieren oder Laufveranstaltungen zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen
klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt die LTO hier
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft,
seit 1996.
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