Haftung bei betrieblichen Sportveranstaltungen und Teambuilding-Maßnahmen

Mit Kollegen Skifahren, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren oder Laufveranstaltungen zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen.  Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt die LTO hier



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Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.



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