Zur Freistellung nach Kündigung zur Überstunden- und Urlaubsabgeltung .....

...... hat das Bundesarbeitsgericht eine kürzlich eine Entscheidung getroffen, die es zu beachten gilt und die man kennen sollte.

LTO erläutert dies hier in einem ausführlichen Artikel.


.....oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.



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