Non-Compliance wird künftig härter geahndet. Ein „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ soll kommen....

Verstößt dann z.B. ein GmbH-Geschäftsführer gegen (interne) Compliance-Vorgaben, kann dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Nicht einmal eine Abmahnung soll dann dafür notwendig sein.....



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