Direkt zum Hauptbereich

Kann man den Anwalt wechseln?

…….natürlich kann man das......


Das Verhältnis Mandant - Anwalt ist ein sog. Dienstleistungsverhältnis. Hier kann man immer (und sogar ohne Gründe) wechseln. Es gibt häufig Gründe für einen Wechsel:

·         Sie sind umgezogen,

·         Sie sind mit der Leistung Ihres Rechtsanwaltes unzufrieden,

·         Ihnen erscheint der Preis zu hoch,

·         Ihr Rechtsanwalt hat kaum Zeit für Sie oder informiert Sie nicht (zeitnah)

·         Termine werden nicht eingehalten,

·         Sie fühlen sich nicht gut beraten,

Sie bekommen nicht immer Abschriften aller Post und fühlen sich nicht gut genug eingebunden - oder es stimmt einfach die "Chemie" nicht…..

Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie sich einen anderen Dienstleister suchen, wie in jeder anderen Branche auch.


ABER, Vorsicht: Es ist sehr wahrscheinlich, dass dadurch Mehrkosten entstehen!


Der erste Anwalt hat ja schon Gebühren verdient, wahrscheinlich die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Briefe oder die Verfahrensgebühr für Briefe an das Gericht oder die Terminsgebühr für einen Termin vor Gericht. Diese Gebühren sind nach RVG Pauschalen. Sie fallen also für den ersten Anwalt in voller Höhe an, egal, ob das Mandat bis zum Ende geführt wird oder mittendrin beendet wird. Der zweite Anwalt muss wahrscheinlich dieselben Dinge tun: außergerichtliche Briefe schreiben, Briefe an das Gericht schreiben oder einen Gerichtstermin wahrnehmen - er bekommt also dieselben Gebühren auch in voller Höhe.
Bevor Sie also den Anwalt wechseln, sollten Sie für sich diese Frage klären:

Ist Ihnen der Wechsel evtl. Mehrkosten wert?
 
Ja, ich will... den Anwalt wechseln

Um einen Wechsel schnell, nahtlos und reibungslos zu gestalten, unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Schritten – das kostet nichts extra.

  • Kontaktaufnahme mit Ihrem bisherigen Rechtsanwalt
  • Mitteilung der Mandatsübernahme bei Gegner, Gegenanwalt und Gericht
  • Übernahme aller Unterlagen
  • Akteneinsicht bei Gericht
  • Prüfung bisheriger anwaltlicher Tätigkeit auf Haftungspotential
  • Prüfung bisheriger Abrechnungen auf evtl. Erstattungsfähigkeit von

Oder: Ich will nur eine zweite Meinung hören

Eine Alternative zum Anwaltswechsel ist es, sich eine zweite Meinung einzuholen. Das geht in jeder Phase eines Verfahrens. Ihr jetziger Anwalt erfährt davon nichts. Vor dem Anwaltswechsel können Sie mich prüfen. Wir werden sehen, ob ein Anwaltswechsel überhaupt Sinn macht. Sie müssen im Vorfeld den gesamten bisherigen Schriftverkehr zusammenstellen und sollten mir nicht verschweigen, dass bereits ein Kollege für Sie tätig ist.

Wir vereinbaren eine Beratungspauschale.


Zahlt der Staat den Anwaltswechsel?

Nein. Wenn Sie bereits einen Beratungshilfeschein in dieser Sache hatten, den ein anderer Kollege abgerechnet hat, bekommen Sie keinen zweiten. Wenn der Kollege schon PKH (VKH) bei der Staatskasse beantragt hat, stehen ihm die entstandenen Gebühren zu, für den zweiten Anwalt gibt es die nicht nochmal.


PKH-/VKH-Mandanten können den Anwalt also nur wechseln, wenn sie die Mehrkosten selbst zahlen.

Ausnahmen von dieser Regel kommen nur bei objektiv (!) mangelhafter Leistung Ihres Anwaltes in Frage, was vom Gericht geprüft wird.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Ladung von der Polizei erhalten? So läuft das Ermittlungsverfahren ab

Strafrecht – Ermittlungsverfahren Was die Post von der Polizei bedeutet, ob Sie hingehen müssen, und wie ich als Ihr Verteidiger vorgehe – vom ersten Schreiben bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, Zeugen werden angehört. Ermittelt werden soll be- und entlastend. In der Praxis liegt der Schwerpunkt leider oft auf den belastenden Umständen. Bitte nicht selbst antworten – auch dann nicht, wenn Sie alles sofort richtigstellen möchten. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Das gilt besonders für halbe Erklärungen: Wer sich zu einem Vorgang äußert und einzelne Punkte aus...

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...