Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird nicht nur mittellosen Angeklagten und Beschuldigten zur Seite gestellt, sondern soll auch ein ordnungsgemäßes Verfahren garantieren, wenn die Person sich nicht selbst um einen Anwalt kümmert. Seine Bestellung ist daher unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Mandanten und die Vergütung darf sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Gebühren eines Wahlverteidigers orientieren. 

Prozesskostenhilfe gibt es in strafrechtlichen Angelegenheiten aber nicht. Die Vergütung eines Pflichtverteidigers erfolgt aus der Staatskasse.

Als Mitglied des Vereins der Berliner Strafverteidiger übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen und auch Pflichtverteidigungen.

Frank Theumer
(Strafverteidiger)

Ludwigsfelde, den 23. Jan 2019







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