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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem § 142 StGB (umgangssprachlich Fahrerflucht) - Welche Strafe droht?

Das Strafmaß für „Fahrerflucht“ liegt zwischen Geld- und einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Wird Ihnen eine Unfallflucht vorgeworfen (wenn Sie also Post von der Polizei haben), sollten Sie nicht vorschnell agieren. Rufen Sie mich so früh wie möglich an. Fragen Sie ruhig sofort nach den Kosten. (Die Frage nach den Kosten - quasi ein Kostenvoranschlag - ist immer kostenlos und sehr erwünscht.

Ich informiere Sie, worauf es in derartigen Verfahren ankommt, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen verfährt. Ich werde zunächst Akteneinsicht beantragen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.

Da wegen Fahrerflucht eine Strafe droht, die durchaus empfindlicher Natur sein kann, sollte eine Anzeige nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Oftmals haben unbedachte Aussagen im Rahmen einer polizeilichen oder richterlichen Befragung bereits schwerwiegende Folgen, die im Nachhinein nur schwer wieder ausgebügelt werden können.

Das Strafmaß für Fahrerflucht ist grundsätzlich vom individuellen Einzelfall abhängig. Beeinflussend ist die Schwere des Unfalls, also ob es nur Bagatellschäden waren, ein erheblicher Sachschaden entstand oder ob gar Personen verletzt oder getötet worden sind.

Bei schweren Fällen ist es tatsächlich nicht unüblich, die Haftstrafe auszureizen. Das Strafgesetzbuch sieht für Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Kfz begangen worden sind, Maßregeln der Besserung und Sicherung vor. Als Strafe für die Fahrerflucht kommt demnach also auch der Entzug der Fahrerlaubnis in Frage. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gibt es außerdem Punkte in Flensburg (FAER), die "gutgeschrieben" werden.

 

Fth 10. Dez 2022 | Zu Recht !!

Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.





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